Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.
Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Oktober 2015 in Kraft.
* 1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
* 2. Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.
* 23. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
=§3 Fälligkeit und Zahlungsweise=