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Corona Konzept

505 Byte hinzugefügt, 19:37, 5. Jun. 2021
/* Option 2: Als Freizeitangebot (Einrichtungen und Angebote, die für den Publikumsverkehr in Stufe 2 Indoor geöffnet sind) */
des § 2 Abs. 3 zulässig; ein Negativnachweis nach § 1b jeder Besucherin und
jedes Besuchers wird empfohlen,
 
§1a (1) Mund-Nasen-Bedeckung
[...]
2. in allen Arbeits- und Betriebsstätten; dies gilt nicht am Platz,
sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten
werden kann,
[...]
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist ebenso zu tragen während der Teilnahme an [...]
Zusammenkünften und Veranstaltungen nach § 1 Abs. 2b als Besucherin oder Besucher [...]
</pre>
* '''Vorteile''': Derzeit kein verpflichtender Negativnachweis erforderlich, offen für Publikumsverkehr
* '''Nachteile''': Vorherige Terminvereinbarung (neu!), Hygienekonzept, Datenerfassung, Aushänge, 1,5m Mindestabstand muss eingehalten werden können (einziges relevantes Besucherlimit), unbedingte Maskenpflicht(min. OP-Maske) für Besucher und wenn nicht am Sitzplatz der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Warscheinlich die Option für öffentlichen Vereinsbetrieb ohne Voranmeldung.
Geht doch als Freizeitveranstalltung, ist dann daber dasselbe wie Option 2.
 
= AB HIER ALT (2020) =
== Regeln ausserdem ==
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