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Protokoll 2017.07.12

27 Byte hinzugefügt, 16:34, 15. Jul. 2017
Ort: Hackerspace FFM, Oberursel
'''Anwesend: ''' Thomas Kramm, Lutz Lisseck 
Folgende Satzungsänderungen wurden nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gestellt durch den Vereinsschutzbrief beim Deutschen Ehrenamt beschlossen:
* Alt: '''§7.9 ''''''Alt:''' Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind.* '''Neu: §7.9 ''' Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig unabhängig von den tatsächliche erschienenen Mitgliedern, solange ordnungsgemäß eingeladen worden ist.   '''§7.10'''
* '''Alt: §7.10 ''' Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
* '''Neu: §7.10 ''' Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Zur Vereinsauflösung bedarf es einer 4/5 Mehrheit aller Vereinsmitglieder.
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