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Protokoll 2017.07.12

1.080 Byte hinzugefügt, 16:31, 15. Jul. 2017
= Protokoll Vorstandssitzung= 
Datum: 12.07.2017
Uhrzeit: 22 Uhr
Anwesend: Thomas Kramm, Lutz Lisseck
 
Folgende Satzungsänderungen wurden nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gestellt durch den Vereinsschutzbrief beim Deutschen Ehrenamt beschlossen:
 
Alt: §7.9 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 Prozent aller ordentlichen Mitglieder anwesend sind.
 
Neu: §7.9 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig unabhängig von den tatsächliche erschienenen Mitgliedern, solange ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
 
Alt: §7.10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
 
Neu: §7.10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Zur Vereinsauflösung bedarf es einer 4/5 Mehrheit aller Vereinsmitglieder.
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