Änderungen
Aus Hackerspace Ffm
Satzung
,Satzung Version 0.2 vom 02.08.2010
=== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Grundsätzliches ===
* 1. Der Verein führt den Namen „Hackerspace Ffm“. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz e.V.“ ergänzt.
* 2. Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
* 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
=== § 2 Zweck ===
* 1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Meinungs- und Wissensaustausch über Informations- und Kommunikationsmedien sowie über die zugrundeliegende Technik allgemein. Auf diese Weise sollen Kultur, Computerkunst, Bildung und Wissenschaft gefördert werden. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:<br />
* 1. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
* 3. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie und die langfristige nachhaltige Technologiefolgenabschätzung
* 4. Gemeinsamer Spaß an technischem Gerät
=== § 3 Mitgliedschaft ===
* 1. Dem Verein gehören an:
** 1. Ordentliche Mitglieder
* 7. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
* 8. Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung durch absoluten Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
=== § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder ===
*1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
*2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern.
*3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die festgesetzten Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
*4. Die Mitglieder sind verpflichtet ihre erreichbare E-Mail-Adresse sowie ihre postalische Anschrift anzugeben und bei Änderung diese dem Vereinsvorstand gegenüber mitzuteilen.
===§ 5 Mitgliedsbeiträge===
*1. Die vom Verein zu erhebenden Aufnahme- bzw. Mitgliedsbeiträge werden in einer gesonderten Beitragsordnung festgesetzt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
*2. Ehrenmitglieder sind von Aufnahme- bzw. Mitgliedsbeiträgen befreit.
*4. An die Stelle der Mitgliedsbeiträge können mit Genehmigung des Vorstands andere gleichwertige Zuwendungen treten.
*5. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden.
===§ 6 Organe des Vereins===
*1. Die Organe des Vereins sind:
**1. die Mitgliederversammlung
**2. der Vorstand
===§ 7 Mitgliederversammlung===
*1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
**1. die Wahl und Entlassung der Vorstandsmitglieder
*10. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
*11. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung durch den Schriftführer oder einen Vertreter in einem Protokoll niedergelegt und von einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden. Eine Abschrift des Protokolls ist jedem Mitglied zugänglich zu machen.
===§ 8 Der Vorstand===
*1. Der Vorstand besteht aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern von denen einer explizit als Schatzmeister und einer als Schriftführer von der Mitgliederversammlung gewählt wird.
*2. Die Mitgliederversammlung kann zwei weitere stimmberechtigte Vorstandsmitglieder als nicht vertretungsberechtigte Beisitzer bestellen.
*14. Der Schriftführer erstellt und unterzeichnet ein Protokoll über die Beschlüsse des Vorstands. Die Schriftführung kann auch von einem anderen Vorstandsmitglied stellvertretend übernommen werden. Das Protokoll ist innerhalb einer Woche den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung des Protokolls innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch gilt dieses als genehmigt.
*15. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet unter Beachtung etwaiger Vorstandsbeschlüsse das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichem Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
===§ 9 Finanzprüfer===
*1. Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis in Kenntnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
*2. Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
===§ 10 Auflösung des Vereins===
*1. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Vereinsvermögen an einen gemeinnützigen Verein sofern die letzte Mitgliederversammlung nicht mit einfacher Mehrheit einen anderen Begünstigten beschließt.
===§ 11 Inkrafttreten===
*1. Die Satzung tritt mit Gründung des Vereins in Kraft.