Beitragsordnung 20110601: Unterschied zwischen den Versionen

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Version 0.21 vom 29.05.2011<br />
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Version 0.3 vom 29.05.2011<br />
 
Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Juni 2011 in Kraft.
 
Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Juni 2011 in Kraft.
 
=§1 Höhe der Beiträge=
 
=§1 Höhe der Beiträge=

Version vom 20. Juli 2011, 09:59 Uhr

Version 0.3 vom 29.05.2011
Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. Juni 2011 in Kraft.

§1 Höhe der Beiträge

  • 1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 10€ pro Monat.
  • 2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler, Auszubildende sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende und andere Mitglieder ohne ein festes Einkommen beträgt 10€ pro Monat.
  • 3. Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmen.
  • 4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
  • 5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.

§2 Fälligkeit und Zahlungsweise

  • 1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.
  • 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.
  • 3. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
  • 4. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. Des Weiteren wird für jede schriftliche Mahnung oder Rücklastschrift eine Bearbeitungspauschale von 5€ erhoben.
  • 5. Kommt es bei der Durchführung des Lastschrifteinzugs zur Rücklastschrift sind die entstehenden Kosten vom Mitglied zusätzlich zu tragen.