*1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
*2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern.
*3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die festgesetzten [Beitragsordnung Mitgliedsbeiträge ] zu zahlen.
*4. Die Mitglieder sind verpflichtet ihre erreichbare E-Mail-Adresse sowie ihre postalische Anschrift anzugeben und bei Änderung diese dem Vereinsvorstand gegenüber mitzuteilen.
===§ 5 Mitgliedsbeiträge===
*1. Die vom Verein zu erhebenden Aufnahme- bzw. Mitgliedsbeiträge werden in einer gesonderten Beitragsordnung festgesetzt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.