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Beitragsordnung 20110601

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Version 0.2 vom 20.08.2010<br />
Nach §4.3 und §5 der Satzung des „Hackerspace Ffm“ e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung tritt ab dem 1. September 2010 in Kraft.
=§1 Höhe der Beiträge=
*1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 20€ pro Monat.
*2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Schüler, Auszubildende sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und FSJ-Leistende und andere Mitglieder ohne ein festes Einkommen beträgt 10€ pro Monat.
*3. Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmen.
*4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
*5. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
=§2 Fälligkeit und Zahlungsweise=
*1. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig.
*2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich bezahlt.
*3. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
*4. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. Des Weiteren wird für jede schriftliche Mahnung oder Rücklastschrift eine Bearbeitungspauschale von 5€ erhoben.
*5. Kommt es bei der Durchführung des Lastschrifteinzugs zur Rücklastschrift sind die entstehenden Kosten vom Mitglied zusätzlich zu tragen.
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