Corona Konzept: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aktuelle Verordnungen ausfinding machen und interpretieren ==
 
== Aktuelle Verordnungen ausfinding machen und interpretieren ==
Wir nehmen die [https://www.hessen.de/sites/default/files/media/02_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_17.05.21_barrierefrei_korr.pdf aktuelle hessische Gesetzeslage] sowie die [https://www.hessen.de/sites/default/files/media/auslegungshinweise_cokobev.pdf Auslegungshinweise von hessen.de] als Grundlage. Stand 17.05.2021 sind dort verschiedene Optionen, die für uns relevant sind, erlaubt.
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Wir nehmen die [https://www.hessen.de/sites/default/files/media/02_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_29.05.21_barrierefrei.pdf zum 30.05.2021 geltende hessische Gesetzeslage] sowie die [https://www.hessen.de/sites/default/files/media/auslegungshinweise_cokobev.pdf Auslegungshinweise von hessen.de] als Grundlage. Stand 17.05.2021 sind dort verschiedene Optionen, die für uns relevant sind, erlaubt.
  
 
=== Option 1: Privater Aufenthalt im öffentlichen Raum / private Zusammenkünfte ===
 
=== Option 1: Privater Aufenthalt im öffentlichen Raum / private Zusammenkünfte ===

Version vom 30. Mai 2021, 20:51 Uhr

Aktualisierter Stand Mai 2021

Wir wollen einen eingeschränkten Vereinsbetrieb unter Berücksichtigung der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung wieder herstellen. Das ist nur solange möglioch, wie sich der Hochtaunuskreis (da der Vereinsstandort Oberursel ist) in Stufe 2 oder besser befindet. Dafür müssen wir folgende Punkte erledigen:

Aktuelle Verordnungen ausfinding machen und interpretieren

Wir nehmen die zum 30.05.2021 geltende hessische Gesetzeslage sowie die Auslegungshinweise von hessen.de als Grundlage. Stand 17.05.2021 sind dort verschiedene Optionen, die für uns relevant sind, erlaubt.

Option 1: Privater Aufenthalt im öffentlichen Raum / private Zusammenkünfte

Aus den Auslegungshinweisen:

Stufe 2: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind auch in Gruppen von höchstens 10 Personengestattet. 
Treffen zweier Haushalte bleiben unabhängig von der Personenzahl selbstverständlich möglich. 
Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre. 
Entsprechendes gilt für private Zusammenkünfte.

Das gilt dann, wenn Vereinsmitglieder die Räume für private Treffen nutzen. Das geht also nur, wenn ausschließlich Leute, die sich vorher abgesprochen haben, in den Räumlichkeiten treffen.

  • Vorteile: Kaum Pflichten bzgl. Maske, Tests, Abstände.
  • Nachteile: Max 10 Personen, Besucher nur über direkte Einladung möglich, keine spontanen Besuche. Absprache nötig, wer wann die Räume nutzt, wir nutzen Cryptpad.

Option 2: Als Freizeitangebot (Einrichtungen und Angebote, die für den Publikumsverkehr in Stufe 2 Indoor geöffnet sind)

Aus den Auslegungshinweisen:

Die Innenbereiche der Freizeitparks können öffnen, Freizeitangebote in 
Innenbereichensind wieder gestattet (Negativnachweis empfohlen)
  • Vorteile: Derzeit kein verpflichtender Negativnachweis erforderlich, offen für Publikumsverkehr
  • Nachteile: Bekannte Auflagen (Abstände, Masken, Personenerfassung)

Warscheinlich die Option für öffentlichen Vereinsbetrieb ohne Voranmeldung.

Option 3: Als Veranstaltung (Einrichtungen und Angebote, die für den Publikumsverkehr in Stufe 2 Indoor geöffnet sind)

Aus den Auslegungshinweisen:

Veranstaltungen bis zu 100 Personen sind nunmehr auch genehmigungsfrei 
in Innenräumen mit Negativnachweis zulässig (höhere Teilnehmerzahl bedürfen der Genehmigung)
  • Vorteile: Viele Personen möglich
  • Nachteile: Negativnachweis (hoher Kontrollaufwand!) + viele weitere Auflagen

Zusammengefasst: Eher unpraktikabel.


Keine Option 1: Sonstige Zusammenkünfte und Veranstaltungengemäß § 1 Abs. 2b

Aus den Auslegungshinweisen geht das eher nicht:

Zusammenkünfte und Veranstaltungen mitvorwiegendgeselligem Charakterin Innenräu-
men stehen aufgrund der aktuellen pandemischen Lage im Regelfall nicht im 
besonderen öffentlichen Interesse.


Regeln ausserdem

  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, zu jeder Zeit der Veranstaltung eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind; beim kurzfristigen Verlassen des Veranstaltungsraums darf dieser Mindestabstand ebenfalls nicht unterschritten werden
  • keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand und evtl. dem weiteren Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden,
  • geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts sowie Verlassen des Veranstaltungsorts (z. B. durch Leitsysteme und Wegeführungen) und der Vermeidung von Warteschlangen (z. B. durch elektronisches Platz- und Bezahlmanagement) getroffen und umgesetzt werden,
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
  • maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird und
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden

So setzen wir die Verordnungen um

Mindestabstand von 1,5 Metern

  • Ein Hinweis dazu kommt auf den Hygieneaushang
  • An die Tür zu jedem Raum kommt ein Schild, wo die Bereiche sowie die maximale Personenanzahl pro Bereich drauf steht. Ggf. kommen auch Hinweise auf die Tische.
    • Werkstatt: Nur 1 Person erlaubt
    • E-Lab: 1 Person in der vorderen Hälfte, 1 Person in der hinteren Hälfte.
    • Hauptraum: 4 Personen maximal, eine am Fenster, zwei am Tisch in der Mitte, eine Person in der Sitzecke.

keine Gegenstände zwischen Personen

  • Dazu kommt ein Hinweis auf den Hygieneaushang
  • Damit Werkzeuge und Maschinen geteilt genutzt werden können, kommt folgendes ausserdem in den Hinweis: "Werkzeuge, Geräte und intensiv berührte Oberflächen wie Tische und Türklinken sind nach Nutzung mit einem Oberflächendesinfektionsmittel (Isopropanol oder Seifenwasser) zu desinfizieren."

geeignete Hygienekonzepte

  • Da wir nur die Anwesenheit von max. 7 Personen gleichzeitig zulassen (siehe unten), die sich vorher anmelden müssen, sind Warteschlangen nicht zu erwarten und gesonderte Leitsysteme erachten wir als nicht erforderlich.
  • Problematisch ist die Einhaltung des Mindestabstandes bei Begegnung auf dem Flur, der weniger als 1,5 Meter breit ist. Dem begegnen wir mit dem Hinweis: "Im Flur bitte zügig aneinander vorbeigehen."
  • Desinfektion siehe Unterpunkt "keine Gegenstände zwischen Personen"
  • Desinfektionsmittel für Oberflächen stellen wir zur Verfügung
  • Regelmäßiges intensives Lüften der Räume - dazu kommt ein Hinweis auf den Hygieneaushang

Aushänge

  1. Aushang anhand dieser Seite erstellen - fertig: Corona-Regelungen im Space
  2. Standard-Zusatzaushang mit Hygienegrundlagen (Händewaschen, Armbeugehusten etc) irgendwo her holen
  3. Aushänge ausdrucken und an die Türen kleben

maximale Personenzahl

  • Die Fläche der Räume im Hackerspace beträgt etwas mehr als 80qm. Nicht überall (z.B. Werkstatt oder am Laser) können Sitzplätze eingenommen werden. Damit wären bis zu 9 Personen erlaubt. Damit der Abstand überall eingehalten werden kann (siehe Unterpunkt "Mindestabstand von 1,5 Metern") können wir trotzdem nur 7 Personen insgesamt zulassen.

Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • Vor Ort: Anwesenheitsliste ausfüllen, Nicht-Mitglieder hinterlegen noch ihre Kontaktinformationen in eine geschlossene Box mit Schlitzeinwurf
    • Anschrift ist nur bei Nichtmitgliedern erforderlich, da dem Vorstand die Anschriften der Mitglieder bekannt ist
  • Wir erstellen ein Reservierungssystem, wo sich die Personen für reguläre und Wunschöffnungszeiten eintragen können:
    • Name oder Pseudonym reicht
    • Ebenso ist einzutragen welcher Raum primär genutzt werden soll
    • Hierzu wird jede Woche ein CryptPad aufgemacht, dass nach dieser Woche gelöscht wird
  • Einträge und Zettel älter als 31 Tage werden entweder vom Vorstand gelöscht bzw. vernichtet