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Corona Konzept

5 Byte entfernt, 20:28, 30. Mai 2021
/* Option 1: Privater Aufenthalt im öffentlichen Raum / private Zusammenkünfte */
umgesetzt werden und
6. Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht
sind. In geschlossenen Räumen sind Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Angebote nach Satz 1 nur bei besonderem öffentlichen Interesse und, unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Behörden, mit Genehmigung der zuständigen Behörde und wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 bis 6 erfüllt sind, zulässig. Private Zusammenkünfte außerhalb privater Wohnungen sind im Kreis der Personen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach Abs. 1 Satz 1 gestattet ist, zulässig; Satz 1 und 2 finden keine Anwendung.
§6b: § 1 Abs. 2b Satz 1 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Teilnehmerzahl 200
nicht übersteigt und ein Negativnachweis nach § 1b empfohlen wird,
[Satz 2] In geschlossenen Räumen sind Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Angebote nach
Satz 1 nur bei besonderem öffentlichen Interesse und, unbeschadet der Zuständigkeit
weiterer Behörden, mit Genehmigung der zuständigen Behörde und wenn die Voraussetzungen
nach Satz 1 Nr. 2 bis 6 erfüllt sind, zulässig. Private Zusammenkünfte außerhalb
privater Wohnungen sind im Kreis der Personen, denen der gemeinsame Aufenthalt im
öffentlichen Raum nach Abs. 1 Satz 1 gestattet ist, zulässig; Satz 1 und 2 finden
keine Anwendung.
§6b: § 1 Abs. 2b Satz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Zusammenkünfte,
Veranstaltungen und Angebote in geschlossenen Räumen ohne Genehmigung unter den
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