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Satzung V1.0

21 Byte hinzugefügt, 18:55, 12. Nov. 2017
/* § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder */
*1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
*2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern.
*3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die festgesetzten [[Beitragsordnung|Mitgliedsbeiträge ]] zu zahlen.
*4. Die Mitglieder sind verpflichtet ihre erreichbare E-Mail-Adresse sowie ihre postalische Anschrift anzugeben und bei Änderung diese dem Vereinsvorstand gegenüber mitzuteilen.
 
===§ 5 Mitgliedsbeiträge===
*1. Die vom Verein zu erhebenden Aufnahme- bzw. Mitgliedsbeiträge werden in einer gesonderten Beitragsordnung festgesetzt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
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