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NeueSatzungEntwurf2014

950 Byte hinzugefügt, 01:03, 20. Sep. 2014
'''ENTWURF!!! NICHT GÜLTIG!!!''' Satzung Version 01.3 0 vom 29xx.0509.20112014 '''ENTWURF!!! NICHT GÜLTIG!!!''' 
=== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Grundsätzliches ===
* 1. Der Verein führt den Namen „Hackerspace Ffm“. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz "e.V." ergänzt.
* 2. Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
* 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 === § 2 Zweck ===<!-- Achtung: Laut §33 BGB müssen bei Änderungen am Vereinszweck ALLE Mitglieder zustimmen! -->
* 1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Meinungs- und Wissensaustausch über Informations- und Kommunikationsmedien sowie über die zugrundeliegende Technik allgemein. Auf diese Weise sollen Kultur, Computerkunst, Bildung und Wissenschaft gefördert werden. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:<br />
** 1. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
** 3. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie und die langfristige nachhaltige Technologiefolgenabschätzung
** 4. Gemeinsamer Spaß an technischem Gerät
<!-- Bei Gemeinnützigkeit noch: * 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein darf keine Gewinne erzielen; er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung
aus den Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. -->
 
=== § 3 Mitgliedschaft ===
* 1. Dem Verein gehören an:
* 10. Bei einem Ende der Mitgliedschaft ist der Beitrag für den laufenden Monat vollständig zu entrichten.
* 11. Ein ruhendes Mitglied ist kein ordentliches Mitglied und verliert damit für die Dauer der ruhenden Mitgliedschaft die Mitgliedsrechte. Darunter fallen (nicht ausschließlich) die Rechte laut §4 sowie das Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen laut §7 Abs. 7. Von dieser Regelung ausgenommen sind Abstimmungen zum Ausschluss von Mitgliedern nach §3 Abs. 9.
 
===§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder===
*1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
*3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die festgesetzten Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
*4. Die Mitglieder sind verpflichtet ihre erreichbare E-Mail-Adresse sowie ihre postalische Anschrift anzugeben und bei Änderung diese dem Vereinsvorstand gegenüber mitzuteilen.
 
===§ 5 Mitgliedsbeiträge===
*1. Die vom Der Verein zu erhebenden Aufnahme- bzwerhebt einen Beitrag. Mitgliedsbeiträge werden in einer gesonderten Das Nähere regelt eine gesonderte Beitragsordnung festgesetzt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
*2. Ehrenmitglieder sind von Aufnahme- bzw. Mitgliedsbeiträgen befreit.
*3. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
*4. An die Stelle der Mitgliedsbeiträge können mit Genehmigung des Vorstands andere gleichwertige Zuwendungen treten.
*5. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden.
 
===§ 6 Organe des Vereins===
*1. Die Organe des Vereins sind:
**1. die Mitgliederversammlung
**2. der Vorstand
 
===§ 7 Mitgliederversammlung===
*1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
*11. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung durch den Schriftführer oder einen Vertreter in einem Protokoll niedergelegt und von einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden. Eine Abschrift des Protokolls ist jedem Mitglied zugänglich zu machen.
* 12. Ein ruhendes Mitglied kann auf Antrag an den Vorstand von den Beitragsverpflichtungen entbunden werden.
 
===§ 8 Der Vorstand===
*1. Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern von denen einer explizit als Schatzmeister und einer als Schriftführer von der Mitgliederversammlung gewählt wird.
*14. Der Schriftführer erstellt und unterzeichnet ein Protokoll über die Beschlüsse des Vorstands. Die Schriftführung kann auch von einem anderen Vorstandsmitglied stellvertretend übernommen werden. Das Protokoll ist innerhalb einer Woche den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung des Protokolls innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch gilt dieses als genehmigt.
*15. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet unter Beachtung etwaiger Vorstandsbeschlüsse das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichem Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
 
===§ 9 Finanzprüfer===
*1. Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung einen oder mehrere Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis in Kenntnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
*2. Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand angehören.
*3. Die Finanzprüfer können auch Nicht-Mitglieder sein.
 
===§ 10 Auflösung des Vereins===
*1. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Vereinsvermögen an einen gemeinnützigen Verein sofern die letzte Mitgliederversammlung nicht mit einfacher Mehrheit einen anderen Begünstigten beschließt.
===§ 11 Inkrafttreten===*1. Die  Satzung tritt mit Gründung des Vereins vom xx.xx.2014in Kraft.getreten durch Änderungsbeschluss der Mitgliederversammlung
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